Schutzhunde

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Schutzhundeausbildung


Die Schutzhundeausbildung beinhaltet:


1. Fährtenarbeit

Sie dient zur Förderung der Hundenase. Das Geruchsvermögen des Hundes wird intensiviert. Ziel ist es, eine vom Menschen gelegte Spur aufzunehmen und abzuarbeiten. Ebenso arbeitet man das Anzeigen von Gegenständen, die auf der Fährte abgelegt werden, ein.



2. Unterordnung (Gehorsamsübungen)

In der Unterordnung lernen die Hunde bei Fuß laufen, an der Leine und ohne Leine. Sitz, Platz, Steh, sowie Apportieren eines Gegenstandes wird von den Tieren abverlangt. Ebenso gehört das Überspringen von Hindernissen zu den Übungseinheiten.



3. Schutzdienst:

Stellen und Verbellen, Beißen in den Schutzarm mit Ablassen auf Hörzeichen des Hundeführers gehören zur Ausbildung in diesem Bereich. Die Hunde werden so geschult, dass sie jederzeit in der Hand des jeweiligen Hundeführers stehen.



Alle Übungseinheiten der jeweiligen Sparten werden analog der Prüfungsordnung des Vereins für Deutsche Schäferhunde geschult.


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